Die Kosten einer Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), die eng an die Gebührenordnung für Ärzt*innen (GOÄ) angelehnt ist.
Es kommen je nach Gebührenordnungsposition i. d. R. Steigerungsfaktoren zwischen dem 1- bis 2,3-Fachen zur Anwendung. In besonders zu begründenden Einzelfällen (z. B. durch Aufwand, Komplexität, Schwere der Erkrankung), kann eine maximale Steigerung bis zum 3,5-Fachen erforderlich werden.
Die Kosten für eine 50-minütige Sitzung bei einem 2,3-fachen Satz betragen bspw. derzeit 100,55 € bis 134,06 € – je nach Therapierahmen (Akut-, Kurzzeit-, Langzeittherapie) bzw. Sitzungsform (psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik, Akut-, Kurzzeit-, Langzeittherapie). Hinzu kommen flankierende Ziffern (wie z. B. psychischer Befund, Diagnostik mittels Fragebögen, Interviews, biografische Anamnese, etc.).
Zum 01.07.2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte verständigt. Hieraus ergibt sich ein erweitertes Leistungsspektrum und eine verbesserte Vergütung.
Die aktuell gültige GOP mit der Übersicht aller möglichen Kosten können Sie hier abrufen:
Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen