Private Krankenversicherung

Wenn Sie in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, informieren Sie sich am besten vor der Durchführung von probatorischen Sitzungen („Kennlernsitzungen“) darüber, ob psychotherapeutische Leistungen abgedeckt sind. Bringen Sie idealerweise vorab in Erfahrung, ob und in welchem Umfang die Kosten für die Probatorik (i. d. R. 5 Sitzungen) und die eigentlichen ambulanten psychotherapeutischen Sitzungen erstattet werden. Ebenfalls wichtig ist, dass Sie nachfragen, ob eine formale Beantragung der Sitzungen notwendig ist, d. h., welche Formulare hierfür ggf. verwendet werden müssen und ob ein Bericht an eine*n unabhängige*n Gutachter*in benötigt wird, der von dem*der Psychotherapeut*in geschrieben werden muss. Je nach Versicherung können die Bedingungen hier sehr individuell ausfallen.

Die erbrachten Leistungen werden Ihnen – wie alle ärztlichen und therapeutischen Leistungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung – gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) privat in Rechnung gestellt.

Die Kosten für jede durchgeführte 50-minütige Psychotherapie-Sitzung betragen
131,15 (3,0-facher Satz gemäß GOP).

Gegebenenfalls werden die Kosten durch die private Krankenversicherung nicht in voller Höhe übernommen, sodass eine Differenz verbleiben kann, die Sie privat tragen müssen.

Weitere Sitzungskosten können v. a. in der Probatorik noch hinzu kommen. Die aktuelle Fassung der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) mit allen Gebührenordnungspositionen, die angesetzt werden können, finden Sie hier:

Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP)