Private Krankenversicherung

Wenn Sie über eine private Krankenversicherung versichert sind, informieren Sie sich am besten vor der Durchführung eines Erstgesprächs (Psychotherapeutische SprechstundeNEU!– oder Probatorik) darüber, ob psychotherapeutische Leistungen abgedeckt sind. Bringen Sie idealerweise vorab in Erfahrung, ob und in welchem Umfang die Kosten für die Psychotherapeutische Sprechstunde (i. d. R. bis zu 6x 25 Min. im Kalenderjahr) und anschließende Probatorik (i. d. R. bis zu 5 Sitzungen) sowie die eigentlichen ambulanten psychotherapeutischen Sitzungen erstattet werden. Ebenfalls wichtig ist, dass Sie nachfragen, ob eine formale Beantragung der Sitzungen notwendig ist, d. h., welche Formulare hierfür ggf. verwendet werden müssen und ob ein Bericht an eine*n unabhängige*n Gutachter*in benötigt wird, der von dem*der Psychotherapeut*in geschrieben werden muss. Je nach Versicherung können die Bedingungen hier sehr individuell ausfallen.

Die erbrachten Leistungen werden Ihnen – wie alle ärztlichen und therapeutischen Leistungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung – gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) privat in Rechnung gestellt.

Es kommen je nach Gebührenordnungsposition i. d. R. Steigerungsfaktoren zwischen dem 1- bis 2,3-Fachen zur Anwendung. In besonders zu begründenden Einzelfällen (z. B. durch Aufwand, Komplexität, Schwere der Erkrankung), kann eine maximale Steigerung bis zum 3,5-Fachen erforderlich werden.
Die Kosten für eine 50-minütige Sitzung bei einem 2,3-fachen Satz betragen derzeit bspw. 100,55 € bis 134,06 € – je nach Therapierahmen (Akut-, Kurzzeit-, Langzeittherapie) bzw. Sitzungsform (psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik, Akut-, Kurzzeit-, Langzeittherapie). Hinzu kommen flankierende Ziffern (wie z. B. psychischer Befund, Diagnostik mittels Fragebögen, Interviews, biografische Anamnese, etc.).

Gegebenenfalls werden die Kosten durch die private Krankenversicherung nicht in voller Höhe übernommen, sodass eine Differenz verbleiben kann, die Sie privat tragen müssen.

Zum 01.07.2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte verständigt. Hieraus ergibt sich ein erweitertes Leistungsspektrum und eine verbesserte Vergütung.
Die aktuell gültige GOP mit der Übersicht aller möglichen Kosten können Sie hier abrufen:

Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP)