Selbstfinanzierung

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie können Sie natürlich auch selbst tragen.
Vorteil hierbei kann sein, wenn auf diese Weise ein schnellerer Therapiebeginn ermöglicht wird, da eine Beantragung entfällt und somit keine längeren Wartezeiten in Zusammenhang mit einer gutachterlichen Äußerung bzw. Therapiebewilligung seitens der Krankenversicherung entstehen.

Die Kosten einer Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), die eng an die Gebührenordnung für Ärzt*innen (GOÄ) angelehnt ist. 
Die erbrachten Leistungen werden Ihnen gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) privat in Rechnung gestellt.

Zunächst erfolgen die sogenanntenPsychotherapeutischen Sprechstunden (i. d. R. bis zu 6x 25 Min. im Kalenderjahr – NEU!) in Form von bis zu drei ersten Gesprächen, auf welche die Probatorik („Probesitzungen“, bis zu 5 Sitzungen) folgt. Bei gegebener Indikation schließen die eigentlichen ambulanten psychotherapeutischen Sitzungen an.

Es kommen je nach Gebührenordnungsposition i. d. R. Steigerungsfaktoren zwischen dem 1- bis 2,3-Fachen zur Anwendung. In besonders zu begründenden Einzelfällen (z. B. durch Aufwand, Komplexität, Schwere der Erkrankung), kann eine maximale Steigerung bis zum 3,5-Fachen erforderlich werden.
Die Kosten für eine 50-minütige Sitzung bei einem 2,3-fachen Satz betragen derzeit bspw. 100,55 € bis 134,06 € – je nach Therapierahmen (Akut-, Kurzzeit-, Langzeittherapie) bzw. Sitzungsform (Psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik, Akut-, Kurzzeit-, Langzeittherapie). Hinzu kommen flankierende Ziffern (wie z. B. psychischer Befund, Diagnostik mittels Fragebögen, Interviews, biografische Anamnese, etc.).

Zum 01.07.2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte verständigt. Hieraus ergibt sich ein erweitertes Leistungsspektrum und eine verbesserte Vergütung. 
Die aktuell gültige GOP mit der Übersicht aller möglichen Kosten können Sie hier abrufen:

Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP)