Selbstfinanzierung

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie können Sie natürlich auch selbst tragen.
Vorteile hierbei können sein, wenn auf diese Weise ein schnellerer Therapiebeginn ermöglicht wird, da eine Beantragung entfällt und somit keine längeren Wartezeiten in Zusammenhang mit einer gutachterlichen Äußerung bzw. Therapiebewilligung seitens der Krankenversicherung entstehen. Ebenfalls kann über diesen Weg die Übermittlung sensibler Daten an Ihre Krankenversicherung vermieden werden – unter Umständen relevant bei bevorstehendem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Verbeamtung.

Die Kosten einer Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), die eng an die Gebührenordnung für Ärzt*innen (GOÄ) angelehnt ist. 
Die erbrachten Leistungen werden Ihnen gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) privat in Rechnung gestellt.

Die Kosten für jede durchgeführte 50-minütige Psychotherapie-Sitzung betragen 
131,15 € (3,0-facher Satz gemäß GOP).

Weitere Sitzungskosten können v. a. in der Probatorik („Kennlernsitzungen“) noch hinzu kommen. Die aktuelle Fassung der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) mit allen Gebührenordnungspositionen, die angesetzt werden können, finden Sie hier:

Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP)