Beihilfe

Fordern Sie bei Ihrer Beihilfestelle die Unterlagen für die Beantragung einer Psychotherapie an. In der Regel können die 5 probatorischen Sitzungen („Kennlernsitzungen“) vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie ohne gesonderte Beantragung durchgeführt werden. Erkundigen Sie sich vorsichtshalber im Vorhinein.

Die erbrachten Leistungen werden Ihnen – wie alle ärztlichen und therapeutischen Leistungen im Rahmen einer Beihilfeversicherung – gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) privat in Rechnung gestellt.

Die Kosten für jede durchgeführte 50-minütige Psychotherapie-Sitzung betragen
131,15 (3,0-facher Satz gemäß GOP).

Gegebenenfalls werden die Kosten durch die Beihilfe nicht in voller Höhe übernommen, sodass eine Differenz verbleiben kann, die Sie privat tragen müssen.

Weitere Sitzungskosten können v. a. in der Probatorik noch hinzu kommen. Die aktuelle Fassung der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) mit allen Gebührenordnungspositionen, die angesetzt werden können, finden Sie hier:

Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP)

Zudem ist es sinnvoll, wenn Sie sich auch bei Ihrer ergänzenden privaten Krankenversicherung über die Erstattung der Kosten in Zusammenhang mit einer Psychotherapie informieren, da diese je nach Versicherungstarif varriieren kann.