Beihilfe

Zunächst werden Psychotherapeutische Sprechstunden (i. d. R. bis zu 6x 25 Min. im Kalenderjahr) durchgeführt (NEU!), bevor die sogenannte Probatorik („Probesitzungen“) anschließt. In der Regel können die bis zu 5 probatorischen Sitzungen vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie ohne gesonderte Beantragung durchgeführt werden. Erkundigen Sie sich vorsichtshalber im Vorhinein.
Um Verzögerungen zu vermeiden und bei gegebener Indikation einen nahtloseren Übergang in die Therapiesitzungen zu ermöglichen, fordern Sie bei Ihrer Beihilfestelle am besten zeitnah die Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie an.

Die erbrachten Leistungen werden Ihnen – wie alle ärztlichen und therapeutischen Leistungen im Rahmen einer Beihilfeversicherung – gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) privat in Rechnung gestellt.

Es kommen je nach Gebührenordnungsposition i. d. R. Steigerungsfaktoren zwischen dem 1- bis 2,3-Fachen zur Anwendung. In besonders zu begründenden Einzelfällen (z. B. durch Aufwand, Komplexität, Schwere der Erkrankung), kann eine maximale Steigerung bis zum 3,5-Fachen erforderlich werden.
Die Kosten für eine 50-minütige Sitzung bei einem 2,3-fachen Satz betragen derzeit bspw. 100,55 € bis 134,06 € – je nach Therapierahmen (Akut-, Kurzzeit-, Langzeittherapie) bzw. Sitzungsform (psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik, Akut-, Kurzzeit-, Langzeittherapie). Hinzu kommen flankierende Ziffern (wie z. B. psychischer Befund, Diagnostik mittels Fragebögen, Interviews, biografische Anamnese, etc.).

Gegebenenfalls werden die Kosten durch die Beihilfe nicht in voller Höhe übernommen, sodass eine Differenz verbleiben kann, die Sie selbst tragen müssen.

Zusätzlich ist es sinnvoll, wenn Sie sich auch bei Ihrer ergänzenden privaten Krankenversicherung über die Erstattung der Kosten in Zusammenhang mit einer Psychotherapie informieren, da diese je nach Versicherungstarif varriieren kann.

Zum 01.07.2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte verständigt. Hieraus ergibt sich ein erweitertes Leistungsspektrum und eine verbesserte Vergütung. 
Die aktuell gültige GOP (aktualisiert zum 01.07.2024) mit der Übersicht aller möglichen Kosten können Sie hier abrufen:

Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP)