Je nach Versicherungsart bzw. -vertrag unterscheidet sich, welche Formalitäten vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie erfüllt werden müssen (siehe auch Zugangswege zur Behandlung).
In den ersten Sitzungen (Probatorik) geht es immer erst einmal darum, diagnostisch heraus zu bekommen, wie die erlebte Belastung einzuordnen ist, welche Form der Unterstützung angemessen ist und ganz wichtig, – ob eine gute therapeutische Arbeitsbeziehung aufgebaut werden kann – einer der wichtigsten Faktoren für eine erfolgreiche Therapie. Wenn in diesem Rahmen eine behandlungsbedürftige psychische Störung diagnostiziert wird, und eine ambulante Verhaltenstherapie einen richtigen Ansatz darstellt, können Behandlungssitzungen bei der Krankenversicherung beantragt werden. Bei einer Selbstfinanzierung kann nach der Probatorik direkt und ohne Verzögerung begonnen werden.