Heilfürsorge des Bundes (Soldat*innen)

Vor dem ersten gemeinsamen Termin benötigen Sie eine Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218), die durch Ihre*n Truppenärzt*in ausgestellt wird. Diese ermöglicht die Durchführung der probatorischen Sitzungen („Kennlernsitzungen“, i. d. R. 4-5 Stück).
Wenn im Rahmen der Probatorik die Indikation einer ambulanten Psychotherapie gestellt wird und diese nun anschließen soll, muss der*die Psychotherapeut*in dem*der Truppenärzt*in die Diagnose, Indikation und Therapieziele inklusive kurzer Begründung schriftlich mitteilen. Auf diese Weise können 25 Therapiesitzungen beantragt werden. Über einen Behandlungsausweis, den der*die Truppenärzt*in ausstellt, wird die Therapiedurchführung genehmigt.
Die Abrechnung der Therapiesitzungen findet direkt mit der Heilfürsorge statt.